Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Was Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Auftraggeber am häufigsten von uns wissen möchten. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Für Hausbesitzer und Privatkunden

Fassade, Innenputz, Risse und Sanierung am eigenen Haus oder in der Eigentümergemeinschaft.

Für welche Gebäude arbeiten Sie?

Wir arbeiten für Privatkunden, Eigentümergemeinschaften, Gewerbe, Bauträger und öffentliche Auftraggeber. Das reicht vom Einfamilienhaus über Mehrfamilienhäuser bis zu öffentlichen Gebäuden wie Schulen. Einen Überblick über unsere Arbeitsbereiche finden Sie unter Leistungen.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Unser Betrieb sitzt in Nürnberg. Wir arbeiten in Nürnberg, Fürth, Erlangen und bayernweit. Ob Ihr Vorhaben in unser Einsatzgebiet passt, klären wir gern bei Ihrer Anfrage.

Übernehmen Sie auch kleine Ausbesserungen?

Ja. Unser Leistungsbereich Sanierung und Renovierung reicht von kleinen Ausbesserungen bis zur umfassenden Renovierung, einschließlich Abbrucharbeiten und Modernisierung. Sprechen Sie uns auch bei kleineren Putzschäden an.

Ich sehe Risse in meiner Fassade. Muss ich sofort handeln?

Nicht jeder Riss ist ein Schaden. Feine Haarrisse im Oberputz sind oft nur optisch störend. Breitere Risse, Risse mit Versatz, Abplatzungen, hohl klingender Putz oder Feuchtigkeit dahinter sollten Sie dagegen fachkundig ansehen lassen, weil Wasser eindringen und Frostschäden verursachen kann. Mehr dazu im Ratgeber Risse im Außenputz.

Wann ist die beste Zeit für Fassadenarbeiten?

Putz, Kleber und Armierung brauchen frostfreies, trockenes Wetter zum Abbinden. Die Hersteller geben dafür Mindesttemperaturen für Luft und Untergrund vor, meist um plus 5 Grad Celsius. Deshalb finden Fassadenarbeiten in der Regel zwischen Frühjahr und Herbst statt. Wer im Frühjahr bauen möchte, plant am besten schon im Winter.

Können Sie mir vorab einen Preis nennen?

Seriös nur nach einem Blick auf das Objekt. Untergrund, Fläche, Anzahl der Fenster und Anschlüsse, Gerüst und gewünschte Oberfläche verändern den Aufwand erheblich. Deshalb erstellen wir unser Angebot nach Erstberatung und Vor-Ort-Termin mit Aufmaß. Fotos und Pläne, die Sie uns vorab schicken, helfen bei der Vorbereitung.

Für öffentliche Auftraggeber, Planer und Gewerbe

Ausschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Koordination und Dokumentation auf der Baustelle.

Beteiligen Sie sich an öffentlichen Ausschreibungen?

Ja. Wir arbeiten hauptsächlich bayernweit mit öffentlichen Auftraggebern zusammen. Öffentliche Ausschreibungen recherchieren und bearbeiten wir in unserem Büro selbst. Was dabei auf Auftraggeberseite zu beachten ist, erklärt unser Ratgeber Öffentliche Ausschreibungen: VOB/A, LV und GAEB.

Können Sie Leistungsverzeichnisse im GAEB-Format bearbeiten?

Die Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen gehört bei uns zum Tagesgeschäft. Bitte senden Sie uns das LV in dem Format, das Ihre Vergabeplattform vorgibt; ob wir es direkt im GAEB-Format zurückgeben können, stimmen wir im Einzelfall mit Ihnen ab.

Wie dokumentieren Sie die Arbeiten?

Aufmaße, Regieberichte und Nachträge erstellen und bearbeiten wir im eigenen Büro. So sind Mengen und zusätzliche Leistungen für Bauleitung und Abrechnung nachvollziehbar. Die Form der Dokumentation richten wir nach den Vorgaben des Auftraggebers.

Arbeiten Sie mit Architekten und anderen Gewerken zusammen?

Ja. Die Abstimmung mit Bauherren, Architekten und anderen Gewerken gehört für uns zu einem reibungslosen Ablauf dazu, etwa bei Anschlüssen an Fenster, Dach und Sockel oder beim Bauzeitenplan.

Wer ist auf der Baustelle mein Ansprechpartner?

Sie haben feste Ansprechpartner. Fachlich verantwortlich ist unser Betriebsleiter Hasan Hüseyin Sertkaya. Wer Ihr Projekt im Alltag begleitet, legen wir zum Auftragsstart gemeinsam fest.

Anfrage und Ablauf

Vom ersten Anruf bis zur Übergabe in vier Schritten.

Wie läuft eine Anfrage bei Ihnen ab?

In vier Schritten: Sie kontaktieren uns mit Angaben zu Objekt, Fläche und gewünschter Leistung. Wir rufen zurück und beraten Sie zu Anforderungen, Budgetrahmen, Terminen und zum passenden Material oder System. Bei einem Vor-Ort-Termin prüfen wir Untergrund und Details und nehmen Aufmaß. Danach erhalten Sie ein transparentes Angebot; nach Ihrer Freigabe setzen wir termingerecht, sauber und dokumentiert um.

Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?

Hilfreich sind die Adresse des Objekts, die ungefähre Fläche, die gewünschte Leistung und Ihr Wunschzeitraum. Fotos der betroffenen Flächen, Pläne oder ein vorhandenes Leistungsverzeichnis beschleunigen die Vorbereitung. Sie können diese Unterlagen direkt mit der Projektanfrage hochladen.

Wann erreiche ich Sie?

Unser Büro ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr besetzt, telefonisch unter 0911 6437898. Per E-Mail an info@starluxgmbh.de oder über das Kontaktformular können Sie uns jederzeit schreiben; wir melden uns dann persönlich.

Wer stellt das Gerüst?

Das klären wir im Angebot. Je nach Projekt organisieren wir das Gerüst, oder es wird bauseits gestellt, zum Beispiel wenn auf einer größeren Baustelle ohnehin ein Gerüst für mehrere Gewerke steht.

Förderung und Vorschriften

Zuschuss, Steuerermäßigung und gesetzliche Anforderungen an die Fassade. Stand: Oktober 2026, bitte beim Fördergeber prüfen.

Gibt es Förderung für die Dämmung der Fassade?

Ja. Für bestehende Wohngebäude gibt es entweder einen Zuschuss über das BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle) mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben oder eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG von insgesamt 20 Prozent, verteilt auf drei Jahre, für selbst genutztes Wohneigentum. Beides lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Einzelheiten im Ratgeber Förderung für Fassadendämmung. Stand: Oktober 2026, bitte beim Fördergeber prüfen.

Muss ich den Förderantrag vor der Beauftragung stellen?

Beim BAFA-Zuschuss ja: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag. Ein Vertrag, der ausdrücklich nur bei Förderzusage gelten soll (aufschiebende oder auflösende Bedingung), ist in der Regel unschädlich; Planung und Beratung zählen nicht als Beginn. Bei der Steuerermäßigung gibt es keinen Antrag vorab, nötig ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster. Stand: Oktober 2026, bitte beim Fördergeber prüfen.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den BAFA-Zuschuss ja: Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten ist Pflicht. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zusätzlich einen Bonus von 5 Prozent bringen, seit dem 21.07.2026 allerdings nur noch ab einer Mindestinvestition und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Für die Steuerermäßigung ist kein Energieberater vorgeschrieben. Stand: Oktober 2026, bitte beim Fördergeber prüfen.

Muss ich meine Fassade dämmen, wenn ich den Putz erneuere?

Oft ja. Wird bei einem älteren Gebäude der Außenputz erneuert und betrifft das mehr als 10 Prozent der Außenwandfläche, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) in der Regel, dass die Wand danach einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreicht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Wände, die nach 1983 bereits unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert wurden. Ein neuer Anstrich allein löst die Pflicht nicht aus. Quelle: § 36 und Anlage 7 GModG, Stand: Oktober 2026.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder beschreiben Sie Ihr Vorhaben kurz. Wir antworten persönlich und klären die Details bei Bedarf vor Ort.