Fassaden-Check

Wie steht es um Ihre Fassade?

Acht kurze Fragen zu Baujahr, Putz, Dämmung und Feuchte. Danach sehen Sie eine erste Einordnung mit Erklärung und können das Ergebnis direkt in Ihre Anfrage übernehmen.

Der interaktive Check braucht JavaScript. Hier die Kurzfassung zum Selbst-Check. Die drei möglichen Einordnungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

  1. Um welches Gebäude geht es? Einfamilienhaus · Reihenhaus oder Doppelhaushälfte · Mehrfamilienhaus · Gewerbe oder öffentliches Gebäude
  2. Wann wurde das Gebäude gebaut? vor 1949 · 1949 bis 1983 · 1984 bis 2001 · ab 2002 · Weiß ich nicht
  3. Was sehen Sie an der Fassade? Risse · Abplatzungen · Grüne oder dunkle Beläge · Verfärbungen · Hohl klingende Stellen · Nichts davon
  4. Ist die Fassade bereits gedämmt? Ja · Teilweise · Nein · Weiß ich nicht
  5. Wie empfinden Sie die Heizkosten? Eher niedrig · Im Rahmen · Eher hoch · Kann ich nicht sagen
  6. Gibt es innen Feuchte oder Schimmel? Nein · Ja, an Außenwänden · Ja, im Keller oder am Sockel · Unsicher
  7. Was haben Sie vor? Fassade streichen · Putz ausbessern oder erneuern · Fassade dämmen · Fenster tauschen · Dach sanieren · Noch offen
  8. Wann soll es losgehen? So bald wie möglich · In den nächsten 3 Monaten · In 3 bis 12 Monaten · Noch offen

Fassade vor Ort ansehen lassen

Objekt, Leistungen, Projektstand und Fotos: Mit der Projektanfrage haben wir alle Eckdaten auf einen Blick.

Projektanfrage starten

Frage 1 von 8: Gebäude

Frage 1 von 8: Um welches Gebäude geht es?

Die Einordnungen

Von der Auffrischung bis zur Dämmung

Der Check ordnet Ihre Angaben einer von drei Stufen zu. Sie zeigen die Richtung, den genauen Umfang klärt der Termin vor Ort.

  1. Auffrischung

    Die Fassade ist im Kern in Ordnung. Reinigen, kleine Fehlstellen und feine Risse schließen, neu beschichten.

    Außenputz und Fassade
  2. Instandsetzung

    Risse, Abplatzungen oder Hohlstellen: Lose Bereiche abnehmen, Risse sanieren, Putz abschnittsweise oder ganz erneuern.

    Sanierung und Renovierung
  3. Sanierung mit Dämmung prüfen

    Älteres Gebäude ohne Dämmung, spürbare Heizkosten: Bei der nächsten Fassadenarbeit eine Dämmung (WDVS) mitdenken.

    Wärmedämmung (WDVS)

Orientierung, ersetzt keine Begutachtung vor Ort. Ursachen von Rissen und Feuchte, die Tragfähigkeit des Untergrunds und Details wie Fensteranschlüsse lassen sich nur am Objekt verlässlich beurteilen.

Im Querschnitt

So ist ein Wärmedämmverbundsystem aufgebaut

Ein WDVS besteht aus mehreren Schichten, die als geprüftes System zusammenwirken. Wählen Sie eine Schicht, um mehr zu erfahren.

Vorgaben und Förderung

Was beim Erneuern der Fassade gilt

Allgemeine Informationen mit Quellen, Stand 31.10.2026. Für Ihr Gebäude klären Energieberatung und Termin vor Ort die Einzelheiten.

Pflicht

Gebäudemodernisierungsgesetz (vormals GEG)

U ≤ 0,24 W/(m²K)

Das GModG gilt seit dem 29.07.2026 und hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Wird an einer bestehenden Außenwand der Außenputz erneuert oder eine Dämmschicht aufgebracht, muss die Wand danach in Wohngebäuden in der Regel einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreichen.

  • Gilt nicht, wenn höchstens 10 Prozent der Außenwandfläche betroffen sind
  • Entfällt bei Wänden, die nach dem 31.12.1983 unter Einhaltung der Energiesparvorschriften errichtet oder erneuert wurden
  • Ist die Dämmdicke aus technischen Gründen begrenzt, genügt die höchstmögliche Dicke

Quellen: § 36 GModG (neues Fenster), Anlage 7 GModG (neues Fenster), Inkrafttreten laut Haufe (30.07.2026). Stand 31.10.2026, keine Rechtsberatung.

Förderung

Zuschuss oder Steuerermäßigung

BAFA, Einzelmaßnahme Gebäudehülle: Zuschuss mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Energieeffizienz-Experte ist einzubinden, der Antrag gehört vor die verbindliche Auftragserteilung.

Steuerermäßigung nach § 35c EStG: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, für selbst genutztes Wohneigentum, das bei Beginn älter als zehn Jahre ist. Nötig ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.

Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

Stand 31.10.2026 laut Recherche, bitte beim Fördergeber prüfen: bafa.de, Gebäudehülle (neues Fenster), § 35c EStG (neues Fenster), Energieeffizienz-Experten finden (neues Fenster).

Häufige Fragen

Fragen rund um Fassade und Dämmung

Muss ich dämmen, wenn ich nur den Putz erneuern lasse?

Oft ja. Wird bei einem älteren Gebäude der Außenputz auf mehr als 10 Prozent der Außenwandfläche erneuert, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) in der Regel, dass die Außenwand danach einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) erreicht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Wände, die nach dem 31.12.1983 unter Einhaltung der damaligen Energiesparvorschriften errichtet oder erneuert wurden. Quelle: § 36 und Anlage 7 GModG, Stand 31.10.2026.

Wie verlässlich ist das Ergebnis des Fassaden-Checks?

Der Check ist eine Orientierung und ersetzt keine Begutachtung vor Ort. Er ordnet Ihre Angaben grob ein. Ob Putz und Untergrund tragfähig sind, woher Feuchte kommt und wie Anschlüsse ausgeführt sind, lässt sich nur am Objekt verlässlich beurteilen.

Werden meine Antworten gespeichert oder gesendet?

Nein. Der Check läuft nur in Ihrem Browser. Wenn Sie das Ergebnis in die Projektanfrage übernehmen, wird die Zusammenfassung bis zum Schließen des Browser-Tabs dort zwischengespeichert. Gesendet wird sie erst, wenn Sie die Anfrage selbst absenden.

Wie dick wird eine Fassadendämmung?

Um den gesetzlichen Höchstwert von 0,24 W/(m²K) zu erreichen, sind je nach Dämmstoff typischerweise etwa 14 bis 18 cm nötig. Die genaue Dicke ergibt sich aus dem Aufbau Ihrer Wand und gegebenenfalls aus den Anforderungen der Förderung. Quelle: ThEGA-Faktenblatt Dämmstoffe (Stand 05/2025).

Bekommt eine gedämmte Fassade eher Algen?

Gedämmte Fassaden kühlen nachts stärker ab, dadurch bildet sich häufiger Tauwasser an der Oberfläche. Das kann Bewuchs fördern, vor allem an Nordseiten. Passende Putze und Anstriche sowie konstruktiver Schutz wie Dachüberstände verringern das Risiko. Quelle: Fraunhofer IBP (2016).

Gibt es Förderung für die Fassadendämmung?

Ja, entweder einen Zuschuss über das BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme) oder eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG, aber nicht beides für dieselbe Maßnahme. Für den Zuschuss ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, und der Antrag gehört vor die verbindliche Auftragserteilung. Stand 31.10.2026, bitte aktuell beim Fördergeber prüfen.

Fassade vor Ort ansehen lassen

Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude und was Ihnen aufgefallen ist. Wir melden uns und vereinbaren einen Termin für die Begutachtung.