Privatkunden
Für Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften
Fassade dämmen oder neu verputzen, Risse ausbessern, Räume neu verputzen: Als Stuckateurmeisterbetrieb aus Nürnberg begleiten wir Ihr Vorhaben von der ersten Beratung bis zur sauberen Ausführung.
Typische Anlässe
Woran Sie merken, dass es Zeit wird
Die meisten Anfragen beginnen mit einer von vier Beobachtungen. Erkennen Sie Ihr Haus wieder?
Die Fassade sieht alt aus oder hat Risse
Verwitterter Putz, Abplatzungen, Algen oder Risse: Vieles ist zunächst nur optisch. Dringt Feuchtigkeit ein oder löst sich der Putz, sollte die Ursache geklärt werden, bevor der Schaden wächst.
Außenputz und FassadeDie Heizkosten sind zu hoch
Bei vielen älteren Häusern geht viel Wärme über die Außenwände verloren. Ein Wärmedämmverbundsystem dämmt von außen, ohne Wohnfläche zu kosten. Steht ohnehin Fassadenarbeit an, lohnt sich der Blick darauf besonders.
Wärmedämmung (WDVS)Renovierung innen
Neue Raumaufteilung, verlegte Leitungen oder alter Putz, der hohl klingt und bröselt: Wir bessern aus oder verputzen ganze Räume neu, glatt oder strukturiert.
InnenputzAltbau mit Stuck
Gesimse, Hohlkehlen und Rosetten sind beschädigt, fehlen stellenweise oder liegen unter vielen Farbschichten. Wir bessern aus und ergänzen passend zum Bestand.
Stuckarbeiten
Was wir machen
Alles rund um Putz, Fassade und Dämmung
Von der Planung bis zur Umsetzung aus einer Hand, mit festen Ansprechpartnern und klaren Abläufen.
- Wärmedämmung (WDVS)Planen und montieren, einschließlich Oberflächenbeschichtung und Anschlussdetails.
- InnenputzGlatte oder strukturierte Oberflächen, im Neubau und in der Sanierung.
- Außenputz und FassadeWitterungsschutz und Erscheinungsbild, abgestimmt auf Architektur und Umgebung.
- Sanierung und RenovierungVon kleineren Ausbesserungen bis zur umfassenden Renovierung, einschließlich Abbrucharbeiten.
- StuckarbeitenStuck im Bestand ausbessern und ergänzen.
Für Eigentümergemeinschaften: Wir stimmen uns mit Ihrer Hausverwaltung ab und erstellen das Angebot so, dass es in der Eigentümerversammlung nachvollziehbar vorgestellt und beschlossen werden kann.
So läuft es ab
In vier Schritten zu Ihrem Angebot
Persönliche Beratung und ein transparentes Angebot, abgestimmt auf Ihr Haus. Unverbindlich, bis Sie es freigeben.
Sie kontaktieren uns
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben: Objekt, Fläche und Wunschleistung. Wir melden uns zeitnah.
Rückruf und Erstberatung
Wir klären Anforderungen, Budgetrahmen und Termine, auf Wunsch mit Material- und Systemberatung, zum Beispiel zum WDVS.
Vor-Ort-Termin und Aufmaß
Wir prüfen Untergrund, Details und Gegebenheiten, nehmen Aufmaß und legen den Leistungsumfang fest.
Angebot und Umsetzung
Sie erhalten ein transparentes Angebot. Nach Ihrer Freigabe starten wir termingerecht: sauber, zuverlässig, dokumentiert.
Förderung und Gesetz
Zuschuss oder Steuerbonus für die Dämmung
Für die Dämmung der Fassade gibt es staatliche Förderung: entweder einen Zuschuss über das BAFA oder eine Steuerermäßigung. Beides lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
Gut zu wissen: Wer bei einem älteren Haus den Außenputz auf mehr als zehn Prozent der Wandfläche erneuert, muss in der Regel auch dämmen. Das verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG (vormals GEG), in § 36 mit Anlage 7. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Wände, die nach 1983 bereits energetisch erneuert wurden. Quelle: § 36 GModG.
Zuschuss
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme Gebäudehülle
15%Prozent Grundfördersatz der förderfähigen Ausgaben
- Antrag vor der verbindlichen Auftragserteilung stellen
- Energieeffizienz-Expertin oder -Experte ist einzubinden
- Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) seit 21.07.2026 nur noch oberhalb einer Mindestinvestition
Quelle: bafa.de: Gebäudehülle, Stand Oktober 2026
Steuerermäßigung
Energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum (§ 35c EStG)
20%Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, als Abzug von der Steuerschuld
- Gebäude selbst bewohnt und bei Beginn älter als zehn Jahre
- Ausführung durch ein Fachunternehmen, Bescheinigung nach amtlichem Muster
- Nicht mit einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar
Quelle: gesetze-im-internet.de: § 35c EStG, Stand Oktober 2026
Stand Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig. Wir sind keine Fördermittelberater: Bitte prüfen Sie Programm, Fördersatz und Voraussetzungen vor Ihrer Entscheidung beim Fördergeber und mit Ihrer Energieberatung.
Fassaden-Check
Wie steht es um Ihre Fassade?
Acht kurze Fragen zu Baujahr, Putz, Dämmung und Feuchte. Am Ende sehen Sie eine erste Einordnung: Auffrischung, Instandsetzung oder Sanierung mit Dämmung.
- Antworten per Klick, in rund zwei Minuten erledigt
- Läuft nur in Ihrem Browser, es werden keine Daten gesendet
- Ergebnis auf Wunsch direkt in Ihre Anfrage übernehmen
Häufige Fragen
Fragen von Hausbesitzern
Lohnt sich eine Fassadendämmung für mein Haus?
Das hängt vor allem vom Baujahr, vom heutigen Wandaufbau und vom Zustand der Fassade ab. Besonders sinnvoll ist eine Dämmung, wenn ohnehin Arbeiten an der Fassade anstehen: Gerüst und Putzarbeiten fallen dann nur einmal an. Eine Energieberatung kann den Effekt für Ihr Haus berechnen; für den BAFA-Zuschuss ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte ohnehin einzubinden.
Woran erkenne ich, ob Risse im Putz harmlos sind?
Feine Haarrisse in der Oberfläche sind häufig nur ein optisches Thema. Für die Bewertung reicht die Rissbreite allein aber nicht: Entscheidend ist die Ursache, etwa Spannungen im Putz oder Bewegungen des Bauwerks. Risse, die wachsen, Versatz zeigen oder Feuchtigkeit in die Wand lassen, sollte ein Fachbetrieb ansehen. Einen ersten Überblick gibt unser Fassaden-Check.
Muss ich dämmen, wenn ich nur den Außenputz erneuern lasse?
Oft ja. Wird bei einem älteren Gebäude der Außenputz auf mehr als zehn Prozent der Außenwandfläche erneuert, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG (vormals GEG), in der Regel eine Dämmung bis zu einem U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K). Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Wände, die nach 1983 bereits energetisch erneuert wurden. Quelle: § 36 und Anlage 7 GModG, Stand Oktober 2026. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen am Objekt.
Was müssen Eigentümergemeinschaften beachten?
Fassade und Außenwände gehören zum Gemeinschaftseigentum. Über Instandsetzung oder Dämmung entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss; die Verwaltung holt dafür in der Regel Vergleichsangebote ein. Wir erstellen das Angebot so, dass Umfang und Positionen für die Versammlung nachvollziehbar sind.
Können wir während der Arbeiten im Haus wohnen?
In der Regel ja. Fassadenarbeiten laufen von außen über das Gerüst. Innenputz führen wir raumweise aus und decken Böden, Fenster und Möbel vorher ab. Den Ablauf stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Übernehmen Sie auch kleinere Arbeiten?
Ja. Wir übernehmen kleinere Ausbesserungen ebenso wie umfassende Renovierungen. Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben, wir melden uns zeitnah.
Was kostet eine Fassadensanierung oder Dämmung?
Das hängt von Fläche, Untergrund, Dämmstoff, Details wie Fensteranschlüssen und vom Gerüst ab. Pauschale Preise nennen wir deshalb nicht. Nach einem Vor-Ort-Termin mit Aufmaß erhalten Sie ein transparentes, unverbindliches Angebot.
Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.
Objekt, Fläche und gewünschte Leistung genügen für den Anfang. Wir rufen zurück und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort.
oder anrufen: 0911 6437898
