Privatkunden

Für Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften

Fassade dämmen oder neu verputzen, Risse ausbessern, Räume neu verputzen: Als Stuckateurmeisterbetrieb aus Nürnberg begleiten wir Ihr Vorhaben von der ersten Beratung bis zur sauberen Ausführung.

Gedämmt und neu verputzt: Die Dämmschicht liegt außen auf der Wand, darauf Armierung und Oberputz.

Was wir machen

Alles rund um Putz, Fassade und Dämmung

Von der Planung bis zur Umsetzung aus einer Hand, mit festen Ansprechpartnern und klaren Abläufen.

Für Eigentümergemeinschaften: Wir stimmen uns mit Ihrer Hausverwaltung ab und erstellen das Angebot so, dass es in der Eigentümerversammlung nachvollziehbar vorgestellt und beschlossen werden kann.

So läuft es ab

In vier Schritten zu Ihrem Angebot

Persönliche Beratung und ein transparentes Angebot, abgestimmt auf Ihr Haus. Unverbindlich, bis Sie es freigeben.

  1. Sie kontaktieren uns

    Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben: Objekt, Fläche und Wunschleistung. Wir melden uns zeitnah.

  2. Rückruf und Erstberatung

    Wir klären Anforderungen, Budgetrahmen und Termine, auf Wunsch mit Material- und Systemberatung, zum Beispiel zum WDVS.

  3. Vor-Ort-Termin und Aufmaß

    Wir prüfen Untergrund, Details und Gegebenheiten, nehmen Aufmaß und legen den Leistungsumfang fest.

  4. Angebot und Umsetzung

    Sie erhalten ein transparentes Angebot. Nach Ihrer Freigabe starten wir termingerecht: sauber, zuverlässig, dokumentiert.

Förderung und Gesetz

Zuschuss oder Steuerbonus für die Dämmung

Für die Dämmung der Fassade gibt es staatliche Förderung: entweder einen Zuschuss über das BAFA oder eine Steuerermäßigung. Beides lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

Gut zu wissen: Wer bei einem älteren Haus den Außenputz auf mehr als zehn Prozent der Wandfläche erneuert, muss in der Regel auch dämmen. Das verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG (vormals GEG), in § 36 mit Anlage 7. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Wände, die nach 1983 bereits energetisch erneuert wurden. Quelle: § 36 GModG.

  • Zuschuss

    BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahme Gebäudehülle

    15%Prozent Grundfördersatz der förderfähigen Ausgaben

    • Antrag vor der verbindlichen Auftragserteilung stellen
    • Energieeffizienz-Expertin oder -Experte ist einzubinden
    • Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) seit 21.07.2026 nur noch oberhalb einer Mindestinvestition

    Quelle: bafa.de: Gebäudehülle, Stand Oktober 2026

  • Steuerermäßigung

    Energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum (§ 35c EStG)

    20%Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, als Abzug von der Steuerschuld

    • Gebäude selbst bewohnt und bei Beginn älter als zehn Jahre
    • Ausführung durch ein Fachunternehmen, Bescheinigung nach amtlichem Muster
    • Nicht mit einem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar

    Quelle: gesetze-im-internet.de: § 35c EStG, Stand Oktober 2026

Stand Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig. Wir sind keine Fördermittelberater: Bitte prüfen Sie Programm, Fördersatz und Voraussetzungen vor Ihrer Entscheidung beim Fördergeber und mit Ihrer Energieberatung.

Fassaden-Check

Wie steht es um Ihre Fassade?

Acht kurze Fragen zu Baujahr, Putz, Dämmung und Feuchte. Am Ende sehen Sie eine erste Einordnung: Auffrischung, Instandsetzung oder Sanierung mit Dämmung.

  • Antworten per Klick, in rund zwei Minuten erledigt
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Häufige Fragen

Fragen von Hausbesitzern

Lohnt sich eine Fassadendämmung für mein Haus?

Das hängt vor allem vom Baujahr, vom heutigen Wandaufbau und vom Zustand der Fassade ab. Besonders sinnvoll ist eine Dämmung, wenn ohnehin Arbeiten an der Fassade anstehen: Gerüst und Putzarbeiten fallen dann nur einmal an. Eine Energieberatung kann den Effekt für Ihr Haus berechnen; für den BAFA-Zuschuss ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte ohnehin einzubinden.

Woran erkenne ich, ob Risse im Putz harmlos sind?

Feine Haarrisse in der Oberfläche sind häufig nur ein optisches Thema. Für die Bewertung reicht die Rissbreite allein aber nicht: Entscheidend ist die Ursache, etwa Spannungen im Putz oder Bewegungen des Bauwerks. Risse, die wachsen, Versatz zeigen oder Feuchtigkeit in die Wand lassen, sollte ein Fachbetrieb ansehen. Einen ersten Überblick gibt unser Fassaden-Check.

Muss ich dämmen, wenn ich nur den Außenputz erneuern lasse?

Oft ja. Wird bei einem älteren Gebäude der Außenputz auf mehr als zehn Prozent der Außenwandfläche erneuert, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG (vormals GEG), in der Regel eine Dämmung bis zu einem U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K). Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Wände, die nach 1983 bereits energetisch erneuert wurden. Quelle: § 36 und Anlage 7 GModG, Stand Oktober 2026. Wir klären das gemeinsam mit Ihnen am Objekt.

Was müssen Eigentümergemeinschaften beachten?

Fassade und Außenwände gehören zum Gemeinschaftseigentum. Über Instandsetzung oder Dämmung entscheidet die Eigentümerversammlung per Beschluss; die Verwaltung holt dafür in der Regel Vergleichsangebote ein. Wir erstellen das Angebot so, dass Umfang und Positionen für die Versammlung nachvollziehbar sind.

Können wir während der Arbeiten im Haus wohnen?

In der Regel ja. Fassadenarbeiten laufen von außen über das Gerüst. Innenputz führen wir raumweise aus und decken Böden, Fenster und Möbel vorher ab. Den Ablauf stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Übernehmen Sie auch kleinere Arbeiten?

Ja. Wir übernehmen kleinere Ausbesserungen ebenso wie umfassende Renovierungen. Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben, wir melden uns zeitnah.

Was kostet eine Fassadensanierung oder Dämmung?

Das hängt von Fläche, Untergrund, Dämmstoff, Details wie Fensteranschlüssen und vom Gerüst ab. Pauschale Preise nennen wir deshalb nicht. Nach einem Vor-Ort-Termin mit Aufmaß erhalten Sie ein transparentes, unverbindliches Angebot.

Erzählen Sie uns von Ihrem Haus.

Objekt, Fläche und gewünschte Leistung genügen für den Anfang. Wir rufen zurück und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort.